Motorradfahrer „siegt“ (?) mit 212 km/h, aber: Teures Missverständnis

© digitalstock - Fotolia.com

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Ausgerechnet einen Videomesswagen der Autobahnpolizei hat sich ein 23-Jähriger Motorradfahrer als „Wettfahrtpartner“ auf der BAB A 24 ausgesucht. Der 23-jährige erreichte bei der Fahrt eine Geschwindigkeit von 212 km/h. Ob er damit gewonnen hat oder ob der Videomesswagen die Nase vorn hatte, wird in der Presse-Nachricht, die ich u.a. hier gefunden habe, nicht erwähnt.

Aber verloren hat der Motorradfahrer jedenfalls an ganz anderer Stelle. Erlaubt war auf der BAB nämlich nur eine Geschwindigkeit von 130 km/h. Die Fahrt wird also teuer: Nach Auskunft der Polizei „kostet“ die Wettfahrt drei Monate Fahrverbot und eine Geldbuße von 630 €.

Also: „Teures Missverständnis“ bzw. teure Wettfahrt und die Bestätigung des Satzes: Man soll sich seinen Partner immer gut aussuchen, egal wofür 🙂 . Allerdings: Wettfahrten im Straßenverkehr. Das geht gar nicht. Unabhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung: § 29 StVO lässt grüßen.

Ein Gedanke zu „Motorradfahrer „siegt“ (?) mit 212 km/h, aber: Teures Missverständnis

  1. Miraculix

    An einer Wettfahrt sind aber immer mindestens 2 beteiligt.
    Ist es wirklich Aufgabe der Polizei solche Wettfahrten zu provozieren?
    Da gibt es einen lesenswerten Aufsatz dazu:
    „Tatprovozierendes Verhalten als polizeiliche Ermittlungsmaßnahme“
    NStZ 1992, S. 7 – 13

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