Die vergangene 11. KW hat dann das Abstimmungsergebnis für die Wahl „Bestes JuraBlogs 2015“ gebracht. Ich hatte dazu ja schon berichtet und deutlich gemacht, dass ich mich (natürlich) über meinen 2. Platz freue (vgl. hier: Platz 2. für den BOB bei “Bestes JuraBlog 2015″ – sehr schön). Mal sehen, ob man das noch toppen kann, aber so ganz viel Luft ist da ja nicht mehr. Aber ich starte dann durch :-), heute mit dem ersten Wochenspiegel der „Nachwahlphase“, in dem ich berichte über:
- über Probleme mit der Allianz: Allianz – was soll das ???,
- Kinderpornographie; § 184b StGB,
- OLG Bamberg zur Strafbarkeit beim Anfahren von Personen, die den Weg blockieren,
- Jurist oder Juristin – ein Unterschied?,
- Vorführung eines Schöffen,
- Gericht: RTL-Shows sind erträglich – das Gericht bzw. die Richter haben wahrscheinlich noch nie eine dieser Shows gesehen,
- BAG zu den Voraussetzungen der Verwertung eines Strafurteils im Zivilprozess,
- sicherlich für den ein oder anderen keine Alternative: FCB-Dauerkarte gekündigt – AG München sagt: “Geh doch zu Sechzig!”,
- und dann war da noch der Rat: Was Sie üblicherweise nicht zur Besprechung mit Ihrem Anwalt in seine Kanzlei mitbringen,
- und ganz zum Schluss für die Studenten: Schwierige Texte im Jurastudium besser verstehen.