Meine Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie wird der Aufwand “erkennungsdienstliche Behandlung” bezahlt? – hatte der Fragesteller im Grunde schon selbst beantwortet. Er meinte nämlich: Ich meine zwar Letzteres; wäre aber für eine Bestätigung oder einen Hinweis auf eine gesonderte Gebühr sehr dankbar. “
Also: Ich konnte ihm seine Auffassung nur als richtig bestätigen und habe ihm geschrieben:
„Hallo, Sie liegen m.E. richtig. Die erbrachten Tätigkeiten werden durch die VG mit abgegolten. Das LG Potsdam (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 27.02.2014 – 24 Qs 141/13) sieht das zwar anders. Die Entscheidung ist m.E. aber falsch. Dazu habe ich schon im RVGreport und/oder StRR Stellung genommen. Sie müssen den Mehraufwand über § 14 RVG geltend machen.“
Tja, man kann nicht immer Erfolg haben :-).
Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2015 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…