In der vergangenen Woche war „Auszeit“ = Borkumzeit. Die nutze ich immer, um den To-Do-Zettel abzuarbeiten, auf dem all die Dinge landen, die nicht sofort erledigt werden müssen/mussten oder für die neben „großen Sachen“ im Moment dann immer keine Zeit ist/war. Aber „Auszeit“ bei mir bedeutet ja nicht, „Auszeit“ bei den (anderen) Blogs und so kann ich diese Woche berichten über:
- Thomas Fischer, von Idioten umgeben,
- Blasen ist schlimmer als körperverletzen, in der Tat schlimm,
- Welche Fotos darf man künftig noch anfertigen und verbreiten? – zum 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Neufassung des § 201a StGB,
- Ein bisschen Busengrapschen führt nicht gleich zur Kündigung?!?,
- – auch für Blogbetreiber ganz interessant: “Double-Opt-In vor dem aus? – Zum Urteil des AG Berlin (Az. 101 C 1005/14)“,
- Einsichten eines Bloggers – Das Kreuz mit dem Bloggen, und ich hab ja sonst nichts zu tun,
- das VG Neustadt und Abgeschleppt wegen nachträglich aufgestellter Haltverbotsschilder,
- und noch mal das VG Neustadt: Fahrtenbuchauflage auch für komplette Fahrzeugflotte,
- und dann waren da noch: 14 typisch anwaltliche Verhandlungsfehler,
- und als allerletzter Punkt: Der Witz zum Wochenende.
Wenn man diesen seltsamen Blogbeitrag über Thomas Fischer liest, fragt man sich unwillkürlich, ob er Autor Ambitionen hat, seine These im Selbstversuch zu belegen.