Passend zum heutigen Nikolaustag bin ich in meinem „Weihnachts-Ordner“ auf das Posting des Kollegen Müller vom Blog „Kanzlei und Recht“ aus dem vorigen Jahr mit dem Titel „So sieht ein Weihnachtsmann aus!“ gestoßen. Das greife ich auf und stelle dann auch das OLG Düsseldorf, Urt. v.14.02.2012 – I-20 U 82/11 vor, in dem sich das OLG damit beschäftigt hat, wie ein typischer Weihnachtsmann aussieht. Übrigens: Urteil mit Bild 🙂 .
Es enthält zunächst eine feinsinnige Unterscheidung des OLG zwischen Nikolaus und Weihnachtsmann.
„Zunächst ist festzustellen, dass das Klagemuster wie auch das angegriffene Muster nicht – wie im Tenor des angegriffenen Urteils angegeben – eine Nikolausfigur, sondern eine Weihnachtsmannfigur zeigen. Eine Nikolausfigur würde typischerweise im Bischofsornat gezeigt. Demgegenüber ist ein Weihnachtsmann traditionell ein meist dicklicher, freundlicher alter Mann mit langem weißen Bart, rotem – früher häufiger auch grünem – mit weißem Pelz besetzten Mantel und einer entsprechenden Zipfelmütze. Er wird häufig mit einem Geschenksack und einer Rute dargestellt. Diese Beschreibung zeigt, dass – auch wenn das Geschmacksmuster keine Farben offenbart – beide Figuren deutlich als Weihnachtsmann zu erkennen sind.“
Und dann wird der „Muster-Weihnachtsmann“, um den es geht beschrieben:
„Gedrungener, dicklicher, freundlicher Mann mit:
– einem langen, weißen, spitz zulaufenden Bart
– breit lächelndem Strichmund, einer dicken Knollennase und weit auseinanderstehen- den Punktaugen
– Mantel mit weißem Besatz an den Ärmeln, dem Mantelrand und den beiden Taschen, ein weißer Punkt auf dem Bauch
– schwarze klobige Stiefel, mit einem weißen Punkt
– eine Zipfelmütze mit weißem, nach oben stehenden „Bommel“ und weißem Rand
– einem Stab mit einem Stern in der erhobenen rechten Hand.“
Also: Wer heute einen solchen Mann trifft, dem sollte man sagen: Er ist zu früh. Heute ist Nikolaustag und da trägt man „Bischofsornat“ 🙂