Ich hoffe, die Leser unseres wöchentlichen RVG-Rätsels sind über den Zeitpunkt der Veröffentlichung am heutigen Tage nicht erstaunt. Ja, wir sind früher als sonst, noch ist nicht ganz Wochenende. Aber, da große Ereignisse ihren Schatten voraus werfen, muss ich ein wenig um terminieren und das RVG-Rätsel in dieser Woche eher online stellen.
Also folgende Frage eines Kollegen:
Mein Mandant hat gegen drei Personen eine Aussage getätigt. Alle drei Personen sollen nach seiner Aussage gemeinsam eine Straftat begangen haben, bzw. gibt es bei mehreren Straftaten Schnittmengen zwischen den drei Beschuldigten.
Die Polizei und die StA führen drei gesonderte Verfahren. Ich beantrage meine Beiordnung als Zeugenbeistand in allen drei Verfahren gemäß § 163 StPO, welche seitens der StA angeordnet wird.
Bei der nachfolgenden Vernehmung bin ich anwesend. Der Mandant wird in einer einzigen Vernehmung zu allen drei Beschuldigten ausführlich befragt.
Bekomme ich meine Gebühren 1x oder 3x?“
Viel Spaß bei der Antwort, und: Der Kollege, der gefragt hat, bitte nicht antworten 🙂 . Das wäre zu einfach.
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