Ja, Sie haben richtig gelesen: „Habe fertig“ und „Adieu“? Was soll das denn, wird sich – hoffentlich – der ein oder andere sagen/fragen? Aber es ist in der Tat richtig: Mit diesem Posting/Beitrag, es ist – wenn Jurablogs richtig zählt – der 5.236 in diesem Blog, sagen wir „das war es“. Das „Strafrecht Blog“ wird eingestellt. Dem ein oder anderen wird sicherlich bereits aufgefallen sein, dass wir schon seit einiger Zeit nicht mehr unter „Jurion Strafrecht Blog“ firmieren. Der Hintergrund ist ziemlich einfach: Bereits zum 01.01.2014 hatte die Anwaltverlag-Gruppe in Bonn die Marke ZAP Verlag von Wolters Kluwer erworben und dann die ZAP Verlag GmbH mit Sitz in Bonn neu gegründet. Unter der Marke „ZAP“ sind in der Vergangenheit alle meine Bücher erschienen und dort erscheinen sie seit Jahresmitte in Zukunft wieder neu. Nun hat sich WKD – für mich überraschend – zusätzlich entschlossen, das Online-Portal „Strafrecht-online“, dem dieses Blog angegliedert war, einzustellen; lassen wir die – für mich nicht nachvollziehbaren – Gründen dahingestellt. Damit hatte dieses Blog keine Heimat mehr und wird – so die Ankündigung von WKD – ebenfalls „eingestampft“.
Schade, habe ich gedacht und so denken sicherlich – hoffentlich – viele Leser dieses Blogs. Denn damit geht an dieser Stelle eine „Ära“ zu Ende, die am 01.11.2008 mit dem ersten Beitrag „Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen“ begonnen und zu mit diesem Beitrag 5.236 Postings geführt hat. Das ist – meine ich – eine ganze Menge, die ich allein gestemmt habe. Die „strafrechtsblogger“ aus Berlin haben mich 2012 dann ja auch mal zu den „Fleißigen“ gezählt (vgl. Die Strafrechts-Blogosphäre: Die Fleißigen). In derTat, ganz schön viele/ganz schön fleißig. Aber es hat auch immer Spaß gemacht, über neue/aktuelle Entscheidungen zu berichten und zu sehen, wie sie bzw. das Posting ankommt. Da sind und waren die Kommentare immer ein recht guter Gradmesser, zudem sie den Kommentatoren auch eine Möglichkeit geben, – sich – anonym – an mir und meinen Positionen abzuarbeiten. Das ist nun alles an dieser Stelle zu Ende. Traurig, aber wahr.
Aber wer mich kennt, weiß aber, dass mich solche Entwicklungen/Ankündigungen zwar überraschen, aber nicht stoppen können. Denn, wenn ich einmal „Blut geleckt habe“, bleibe ich am Ball. Und deshalb: Es wird an anderer Stelle weiter gehen. Denn ich habe WKD zumindest davon überzeugen können, dass man über 5.000 Beiträge eines Blogs nicht einfach mit einem Schalterklick in das Nirwana entschwinden lässt, dafür steckt zu viel Herzblut in den Beiträgen und Postings. Und somit hat man mir das Blog zum Betreiben in Eigenregie übertragen. Dafür herzlichen Dank – für alles andere nicht.
Der „Strafrecht Blog“ wird also weiterleben. Das wird jetzt hoffentlich viele Begleiter der letzten Jahre freuen, denjenigen, die sich über die Einstellungsankündigung gefreut haben, kann ich nur sagen: Zu früh gefreut, so schnell werdet ihr mich nicht los. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber: Die Umstellungsarbeiten/der Umzug bedingen, dass ich ein paar Tage Ruhe geben muss. Es ist zwar alles gut vorbereitet – von meinem „Blogwart“, dazu dann demnächst mehr – aber wir wollen erst sehen, ob auch alles richtig läuft, nachdem wir das neue Blog „scharf geschaltet“ haben. Bis dahin muss man sich also ein wenig gedulden, es dauert aber nur – wenn alles glatt geht – bis Montag, den 01.12.2014. Dann ist „Auferstehungstag“.
Und wer es bis dahin gar nicht aushält: Man kann schon mal ein wenig schauen im neuen „Burhoff Online Blog„ – kurz auch „BOB“, die Nähe zu meiner Homepage „Burhoff-online“ ist unverkennbar 🙂 . Gepostet wird da aber erst ab Montag. Wer also auf den Wochenspiegel wartet oder auf den Sonntagswitz: Am kommenden Sonntag ist Ruhetag. Ich hole das dann aber nach.
Was bleibt am Ende einer „Ära“ – ok, ja gut, es ist ja kein richtiges Ende, aber immerhin ein Umzug/Neuanfang? Nun, da muss und sollte man danken. Danken all denjenigen, die in den vergangenen sechs Jahren dieses Blog hinter der Kulisse betreut haben. Das waren eine ganz Reihe Mitarbeiter von LexisNexis – ja, da haben wir mal angefangen – und WKD. Also ein herzliches Dankeschön, natürlich an die Mitarbeiter der Technik, vor allem aber an Florian Blatz, Stefanie Kawik, Herrn Sahin, Judith Lipien und -last but not least – Paul Niemann, der zuletzt zuständig für das Blog war und ohne den der Umzug kaum so problemlos hätte durchgeführt werden können. Es war nicht immer einfach, aber es war schön. Besucht mich doch einfach mal in meinem eigenen Blog und schaut, was dort aus unserem Baby geworden ist.
So, das war es. Im Fernsehen würden jetzt wahrscheinlich Abschiedsmelodien erklingen, so wie: „Sag beim Abschied leise Servus…“ oder „Goodbye, my Love, Goodbye“ von Demis Roussos (ja, den hat es mal gegeben) oder auch, was sich immer gut macht:“Time to say good bye“ von Sarah Brightmann. Na ja, ich mache es dann lieber anders und nehme: „Niemals geht man so ganz“ von Trude Herr. Oder auch: Habe fertig bzw. „Guet goahn“ (ist westfälisch und heißt: Machs gut). Kurz dann auch: Bis die Tage im neuen „Burhoff Online Blog„.
Still going strong – Na also! 😉
Gut, dass es weitergeht!
Immer auf dem Laufenden über alles, was gerade im Strafrecht läuft – dafür vielen Dank!
Aufstehen. Krönchen zurecht rücken. Weitermachen. 🙂 Ich freue mich auf viele neue Beiträge von BOB.
Aufgestanden bin ich, Krone setzt ich immer nur kurz auf, sie den ganzen Tag zu tragen, ist zu beschwerlich. Weitermachen geht heute noch nicht 🙂
Ich lese Ihre Analysen gerne. Deshalb freut mich Ihr Neustart / Weitermachen sehr.
Bitte Herr Burhoff, erzählen Sie uns wieder rassistische Witze! Oder frauenfeindliche. Oder einfach nur Witze mit Bart. Wie Sie es so toll beherrschen!
keine Angst, ich komme wieder. Beruhigt?
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Sehr schön, dass die über die Jahre aufgebaute Sammlung der Netzgemeinde erhalten bleibt.
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