Morgen steht der 2. bundesweite Blitzmarathon an. Und da stellt sich natürlich die Frage: Wie bereite ich mich vor? Nun, dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Als potentieller Betroffener ist es am besten, noch besser/mehr auf Geschwidnigkeitsbeschränkungen zu achten als man es sonst schon tut. Und sich auch daran zu halten 🙂 . Wenn man ganz sicher gehen will, fährt man unter dem Limit und/oder erkundigt sich im Netz, wo denn nun geblitzt wird. Die Polizei informiert darüber ja vorab (vgl. z.B. hier für NRW). Und wenn es nicht geklappt hat? Nun, dann muss man sich ggf. einen guten Verteidiger suchen.
Auch der potentielle Verteidiger ist dann hoffentlich vorbereitet bzw. bereitet sich jetzt schon mal auf den (hoffentlich nicht eintretenden) 🙂 Ansturm von Mandanten vor. Am besten ist es, sich Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 3. Aufl., 2013, zu besorgen. Geht ganz einfach hier. Da steht alles drin, vor allem auch der technische Kram, was man also insoweit zu Messungen im Straßenverkehr wissen muss. „Unsere“ Sachverständigen von der VUT aus Püttlingen waren – wenn ich es richtig sehe – übrigens die ersten, die die Diskussion eröffnet und bei Poliscan konkrete Abweichungen vom standardisierten Messverfahren festgestellt haben, welche Fehlermöglichkeiten, insbesondere bei 1.5.5, nicht mehr ausschließen. Ist also eine gute Adresse (vgl. u.a. auch schon hier: Lesetipp: Wer sucht Munition im Kampf um die Verwertbarkeit der Messdaten?).
Die Sachverständigen waren übrigens vor einigen paar Tagen beim WDR zum Thema ES 3.0 der Firma ESO zu sehen. Hier der Link zum Beitrag. Bei 13.37 Minuten geht es los.
So, wer jetzt noch nicht überzeugt ist, dem kann ich auch nicht mehr helfen.
War übrigens Werbung :-). Um das ein wenig abzumildern, zum Schluss die Beiträge zu Poliscan Speed aus den letzten Wochen:
- AG Friedberg, Urt. v. 11.08.2014 – 45 a OWi – 205 Js 16236/14 (vgl. dazu PoliscanSpeed und keine Ende: Auswertesoftware 3.45.1und Gerätesoftware 3.2.4 – es bleiben Fragen),
- OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.07.2014 – IV-1 RBs 50/14 – (vgl. dazu Noch einmal PoliscanSpeed: Standardisiert, oder: Das Dogma von der Unfehlbarkeit der PTB)
- OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.07.2014 – 1 (3) SsRs 569/11-AK 145/11 – (vgl. dazu Mal wieder Poliscan-Speed- verlässlich auch allein beim Smear-Effekt?)
- AG Emmendingen, Urt. v. 26.02.2014 – 5 OWi 530 Js 24840/12 (vgl. dazu PoliscanSpeed – OLG unterliegen einem “Zirkelschluss”)
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meine Vorbereitung: (ausser im Kolonnenverkehr) Immer Tempomat benutzen und Geschwindigkeit einhalten.
Das ist sicherer, billiger und zuverlässiger als der allerbeste Anwalt.
>“übrigens die ersten, die die Diskussion eröffnet und bei Poliscan konkrete Abweichungen vom standardisierten Messverfahren festgestellt haben,“
Na, wenn das mal stimmt. Wann soll denn das gewesen sein?
Wenn man die Stellen wo geblitzt wird geschickt kombiniert schafft man es in unter 2 Stunden 42 mal geblitzt zu werden 🙂
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