Ruhe für den „Protzbischof“ Tebartz-van Eltz – kein Anfangsverdacht

entnommen wikimedia.org

entnommen wikimedia.org

Über LTO bin ich gerade auf die Nachricht gestoßen, dass die Staatsanwaltschaft Limburg nicht weiter gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen Untreue ermitteln wird. Es habe sich kein Anfangsverdacht ergeben. Auch gegen Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates soll nicht ermittelt werden (vgl. auch hier).

Interessant, wenn es heißt: „Zwar hat die Staatsanwaltschaft „etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht“ festgestellt. Für diese Fälle sei aber die Kirche zuständig, sagte ein Sprecher.“ Na, da bin ich aber mal gespannt, was man davon hört. Und kein Anfangsverdacht wegen Untreue….?

2 Gedanken zu „Ruhe für den „Protzbischof“ Tebartz-van Eltz – kein Anfangsverdacht

  1. schneidermeister

    Verstöße gegen innerkirchliche „Regeln“ müssen ja keine Vermögensbetreuungspflichten sein. Das ist die alte Crux bei der Untreue. Vermögensbetreuungspflicht und dann auch noch Hauptpflicht und dann auch noch „unternehmerisches Ermessen“…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert