Aus unserer (neuen) Rubrik „RVG-Rätsel“ heute die Frage eines Kollegen, die m.E. nun wirklich einfach zu beantworten war, aber manchmal sieht man den Wald eben vor lauter Bäumen nicht:
Der Kollege schreibt:
„Habe gerade keinen Plan:
Mandant (Deutscher) ist rechtskräftig in Rumänien zu 7 Jahren verurteilt worden, will nach Deutschland zur weiteren Strafvollstreckung. Das LG hat mich beigeordnet und die Vollstreckung der Strafe in Deutschland gemäß IRG für zulässig erklärt. Soweit alles gut.
Nur: Wie rechne ich das ab? Einzeltätigkeit? Vollverteidiger?
Ich habe leider keinen Plan und in Ihrem Kommentar auch nichts gefunden – vielleicht war ich aber auch nur einfach zu blind ;-).“
Ist wirklich einfach zu beantworten und die Lösungen müssten nur so rasseln
Nach der Gebührenvereinbarung …..
ah, ein Gebührenfuchs 🙂 🙂 🙂