Und dann gleich noch eine Info zum 01.05.2014 hinterher: Mit der Inkrafttreten der „Punktereform“ ist auch die Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geändert worden. Die neue Anlage zu § 13 FeV findet man hier beim Bundesverkehrsministerium.
Und: Man sollte auch nicht übersehen, dass bei einer ganzen Reihe von OWis ab heute höhere Bußgelder gelten, wie z.B. – di sicherlich wichtigsten –
- Winterreifenpflicht (Nr. 5a BKat),
- Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr (Nr. 246.1 BKat),
- (Parken an unübersichtlichen Stellen mit Behinderung (Nr. 51b.3 BKat),
- Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Nr. 92.1 BKat),
- Missachtung der Kindersicherungspflicht (Nr. 99.1 u. 99.2 BKat),
- Zeichen od. Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Nr. 129 BKat),
- Übermäßige Straßenbenutzung (Nr. 116 BKat),
- Versäumung der Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als vier Monate (Nr. 186.1.3 und 186.2.3 BKat).
Mehr dann hier bei der 9. ÄnderungsVO.