Alles neu macht der Mai II: Auch im BKat Änderungen – es wird teurer

FAERUnd dann gleich noch eine Info zum 01.05.2014 hinterher: Mit der Inkrafttreten der „Punktereform“ ist auch die Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geändert worden. Die neue Anlage zu § 13 FeV findet man hier beim Bundesverkehrsministerium.

Und: Man sollte auch nicht übersehen, dass bei einer ganzen Reihe von OWis ab heute höhere Bußgelder gelten, wie z.B. – di sicherlich wichtigsten –

  • Winterreifenpflicht (Nr. 5a BKat),
  • Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr (Nr. 246.1 BKat),
  • (Parken an unübersichtlichen Stellen mit Behinderung (Nr. 51b.3 BKat),
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Nr. 92.1 BKat),
  • Missachtung der Kindersicherungspflicht (Nr. 99.1 u. 99.2 BKat),
  • Zeichen od. Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Nr. 129 BKat),
  • Übermäßige Straßenbenutzung (Nr. 116 BKat),
  • Versäumung der Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als vier Monate (Nr. 186.1.3 und 186.2.3 BKat).

Mehr dann hier bei der 9. ÄnderungsVO.

 

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