Jetzt schreibe ich dann auch zum Fall Edathy, obwohl ich mir fest vorgenommen hatte, es nicht zu tun. Denn es wird so viel von so vielen geschrieben, fast jedes Blog äußert sich. Was soll man da noch schreiben, was man nicht schon gelesen hat bzw. was nicht schon an anderer Stelle geschrieben worden ist. Ich greife aber nur einen Nebenaspekt auf, der – so meine ich – zu erwarten war. Nämlich die Frage der Strafbarkeit der Erstellung und des Vertriebs von Posing-Fotos.
M.E. war zu erwarten, dass diese Fotos der sog. Kategorie 1 in den Focus rücken würden. Und es gibt erste Stimmen, die dagegen vorgehen wollen. Dazu verweise ich auf einen Beitrag bei LTO unter: „Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen „Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“. vgl. hier.
Geäußert haben sich dazu bereits der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, der Deutsche Kinderschutzbund und die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne).
Ganz einfach wird das, wie Renate Künast wohl richtig erkannt hat, nicht, denn:
„Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast am Dienstagmorgen im Deutschlandradio Kultur. „Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen.“ Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten. Um Familienfotos auch künftig nicht in den Bereich des Strafrechts zu rücken, könnte in einem möglichen Gesetz von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein, so die Grünen-Politikerin.“
Das sieht nach einer „Quasi-Lex Edathy“ aus. Mehr zum Ganzen dann bei LTO.
Und was eine “sexuell aufreizende Darstellung“ ist, entscheidet das jeweilige Gericht. Tolle Idee!
Und dann gibt es bestimmt eine neue „Hemmschwellentheorie“ 🙁
die „sexuell aufreizende darstellung unbedeckter genitalien“ fällt doch bereits seit einigen jahren in den anwendungsbereich des § 184b stgb. zumindest ist die von rspr. und kommentarliteratur anerkannt, seit der entsprechende europäische rahmenbeschluss umgesetzt wurde und auch die sexuellen darstellungen VON kindern erfasst werden.
so zb sch/sch-perron-eisele § 184b rn. 3f.:
„Die Streitfrage, ob dabei auch Darstellungen – zB Nacktaufnahme eines Kindes in obszöner Stellung – erfasst wurden, die zwar den Schluss zuließen, dass sie zB durch eine Handlung nach § 176 IV Nr. 2 zustande gekommen waren, die aber selbst diese Handlung, d. h. insbesondere den Akt des Bestimmens, nicht zum Inhalt hatten, ist nunmehr erledigt (s. auch BT-Drs. 16/3439 S. 9; vgl. dazu näher 27. A.). Damit ist auch das in Art. 1 lit. a (i) des Rahmenbeschlusses enthaltene Merkmal „aufreizendes Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern“ in das deutsche Recht umgesetzt.
(…)
Erfasst werden als sexuelle Handlung „von“ einem Kind allerdings nicht nur Fälle, in denen das Kind Handlungen an sich selbst vornimmt, sondern auch Fälle, in denen es sexuell aufreizend posiert (BT-Drs. 16/3439 S. 9; ferner § 176 RN 13 f., § 184 g RN 23)“.
Sie Spielverderber :-). Dazu gibt es morgen einen BGH, Beschl.
sie meinen jetzt aber nicht zufällig urteil des 1. senats vom 11.02.2014, das noch gar nicht veröffentlicht ist?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66757&pos=2&anz=28
schöne grüße vom spielverderber 😉
Zum Fall Edathy: Dazu glaube ich, dass dies noch vieles andere ans Tageslicht bringen wird!
Allerdings: Was nach meiner Meinung, allgemein nicht befürwortet wird,behaupte ich aber trotzdem folgendes: Er hat keine Straftat begangen!!!
Zitat: „Wenn einer eine Straftat begangen hat, gehört er tatangemessen bestraft.
Was passiert, wenn sich rausstellt, dass er sich nicht strafbar gemacht hat? Wie will man diesen Menschen resozialisieren ???
Es wäre mal Nachdenkens-wert in Betracht zu ziehen, ob es nicht auch der Fall sein kann, dass der so hart Beschuldigte eigentlich sich NICHT strafbar verhalten hat!
Fälschlicherweise wir von Kinder-Porno gesprochen. Mit derart falscher Formulierung kann eine Vorverurteilung erzeugt werden. Ein Vorurteil kann Menschen vernichten! – Und warum sollte Herr Edathy mundtot gemacht werden???
Weil er sich erlaubt hat, Rechtsstaatliche Ungereimtheiten anzusprechen(!) dies war, als er beim NSU Untersuchungsausschuss als Vorsitzender sprach. Dabei wollte er lediglich dafür sorgen, dass der Rechtsstaat nicht weiterhin sich öffentlich blamiert! – ? – Weil – Der damit zusammenhängende NSU Prozess (stinkt nach allen Seiten) könnte dazu führen, dass man auf etwas stößt was staatlicherseits tunlichst unterm Teppich verschwinden sollte!
Hier zur Rede im NSU Ausschuss: http://www.youtube.com/watch?v=ZrEtRPiPPk8