„Kinder, wie die Zeit vergeht.“ Das ist dann schon der 4. Wochenspiegel aus dem Jahr 2014 und das hat – gefühlt – doch gerade erst angefangen. Die Zeit rast, mit zunehmendem Alter – gefühlt – immer schneller. Nichts desto trotz. Wir kommen unserer „Berichtspflicht“ nach und berichten aus der vergangenen Woche über, aber nicht über Abmahnungen und Streaming, da dann der Rückblick damit voll ausgelastet wäre:
- den Ableger vom NSU-Prozess: Das Auskunftsverweigerungsrecht,
- die Aufhebung des Freispruchs des wegen Rechtsbeugung angeklagten Richters – erst mal nur die PM des BGH,
- ein kleines „Kolloquium“ zur Besorgnis der Befangenheit,
- die einstweilige Verfügung gegen „Bild“ im Oradour-Verfahren, und das Ergebnis,
- Alkohol im Dienst oder am Steuer,
- einen Rechtsanwalt, der rechnen kann,
- die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber,
- die Mithaftung von Motorradfahrern bei einem Unfall,
- noch einmal den Dauerbrenner/die Frage, wer beim BGH die Akten liest,
- und dann war da noch die Frage, wem das „Tellergeld“ gehört.
Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…