Auch in diesem Jahr gibt es selbstverständlich den sonntäglichen Wochenspiegel. War aber für die 1. KW 2014 gar nicht so einfach. Denn es war ja nur eine „Rumpfwoche“ 🙂 und: Streaming steht noch immer an der Spitze und verdrängt das ein oder andere. Wir berichten – nicht über Streaming und das LG Köln, sondern über:
- den Verteidiger als Mädchen für alles (?),
- den guten Glauben der Generalstaatsanwaltschaft,
- die Frage: Strafverteidigung mit Gewissen vereinbar?
- noch einmal: Noch einmal: Wer liest beim BGH die Akten ? mit einem Verweis auf LTO,
- eine interessante Zusammenstellung der Zunahme von Gesetzesänderungen,
- die Frage: Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion zulässig?
- eine: Checkliste zur Leasing-Rückgabe,
- Software – was ich benutze,
- Keine Treuwidrigkeit bei Spekulation auf eb*y-Auktionsabbruch und Ersatzansprüche,
- dann doch ein bisschen Streaming: Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet.