Beim Autowaschen ausgerutscht – nicht versichert…

1200px-Waschanlage_CVAGU.a. bei LTO habe ich einen Hinweis auf das Bayerische LSG, Urt .v. 31.10.2012 – L 17 U 180/12 – gefunden, dass am 10.12.2013 veröffentlicht worden ist (Volltexte habe ich leider noch nicht).
Da hatte ein Unternehmer Unternehmer mit einer Drogerie und angegliederter Lotto-Annahmestelle auf einer Geschäftsfahrt mit seinem überwiegend privat genutzten Pkw einen Stopp an einer Autowaschanlage eingelegt für eine Autowäsche. Dort rutschte er aus und erlitt erhebliche Beinverletzungen und sich dabei verletzt, dann ist dies kein Arbeitsunfall.

Das LSG hat ausgeführt/entschieden, dass eine solche Autowäsche nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Es erklärte, das Autowaschen sei nicht der versicherten Unternehmertätigkeit zuzurechnen gewesen. Die Autowäsche sei nicht für die sichere Weiterfahrt akut erforderlich gewesen. Der Pkw des Unternehmers sei auch kein Arbeitsgerät, weil er überwiegend privat genutzt werde.

 

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