Nackter Autofahrer

© AllebaziB - Fotolia.com

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In der Tagespresse ist eine Kurzmeldung über eine nächtliche Verkehrskontrolle der Polizei auf der A 27 im Bereich Cuxhaven überschrieben mit „Nackte Tatsachen bei Pkw-Kontrolle“ (vgl. auch hier in den „Braunschweiger Nachrichten„). Nach der Meldung hatte die Polizei rund 350 Pkw auf Alkohol- und Drogenverstöße kontrolliert. Dabei war sie dann in einem Pkw auf „nackte Tatsachen“ gestoßen und erstaunt, dass der Kraftfahrzeugführer nackt am Steuer saß. Die Nacktfahrt würde ihn stimulieren, begründete der Mann nach Angaben der Polizei vom Montag sein Verhalten.

Und nun? Strafbar sei es nicht, unbekleidet am Steuer zu sitzen, sagte – so die Zeitungs-Meldung – eine Sprecherin der Polizei. Na ja, ohne näheren Sachverhalt wird man die Frage, ob nicht ggf. doch ein Verstoß gegen § 183a StGB vorliegt, nicht beantworten können. Denn: Handelt es sich allein bei dem „nackten Sitzen im Pkw“ um eine sexuelle Handlung i.S. des § 184g StGB? Eins kann man aber auf jeden Fall sagen: Vermutlich wird es kalt gewesen sein 🙂

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