Geht Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Beugehaft?

© J.J.Brown - Fotolia.com

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Im Sommer 2012 ist auch in den Blogs über ein misslungenes Vorhaben der Landes NRW berichtet worden, einem tätowierten Polizisten die Einstellung in den Dienst des Landes NRW zu verweigern (vgl. hier: Tätowierungen bei Polizisten). Dagegen war der abgewiesene Bewerber vorgegangen und hatte im Eilverfahren beim VG Aachen gewonnen. Dieses hatte entschieden, dass der Bewerber vorläufig für die Polizeiausbildung zugelassen werden und als Beamter auf Widerruf eingestellt werden muss.

Nun beschäftigt eine solche Sache (oder die, was mir nicht ganz klar ist) schon wieder das VG Aachen. Es geht um einen Beschluss v. 12.09.2013, in dem das Land ebenfalls verpflichtet worden ist, einen/den tätowierten Bewerber einzustellen. Diese Entscheidung scheint aber das Land NRW nicht zu interessieren. Man hat Beschwerde eingelegt, ok, das ist das gute Recht des Landes. Aber über die ist jedoch nicht entschieden. Deshalb muss das Land den Beschluss des VG befolgen, tut es aber nicht. Das hat jetzt dazu geführt, dass das VG Aachen mit VG Aachen, Beschl. v. 23.10.2013 – 1 M 17/13 – dem Land NRW Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Landesamt der Polizei in Selm, ein Zwangsgeld von 10.000,- € angedroht hat.

Und wenn man dem ggf. rechtskräftigen Beschluss wieder nicht nachkommt: Geht dann der Leiter des Landes der Polizei in Beugehaft, oder vielleicht der nordrhein-westfälische Innenminister oder (noch besser) unsere „Landesmutti“, die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft? 🙂

Ich frage mich bei solchen Meldungen immer: Wie soll man eigentlich dem „normalen Bürger“ klar machen/vermitteln, dass er an gerichtliche Entscheidungen gebunden ist, wenn selbst die Landesregierung/das Land sich nicht daran hält. 🙁

 

10 Gedanken zu „Geht Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Beugehaft?

  1. veri

    Im Gegensatz zum normalen Verbrecher hat Frau Kraft aber sehr große Teile des Volkes hinter sich, die eben nicht wollen, dass Leute mit Tätowierungen in den Polizeidienst eintreten. Die Polizei ist ja eben keine Rockerbande. Deswegen ist meiner Meinung nach die Entscheidung ein krasses Fehlurteil, weil der Bürger schließlich einen Polizisten bezahlen soll, den man sowieso nur für’s Kaffeekochen einsetzen kann, da der Bürger absolut kein Vertrauen zu ihm hat.

  2. T.H.,RiAG

    Das Wesen eines Rechtsstaats ist eben bzw. sollte es eben sein, dass er sich auch an Urteile gebunden fühlt, die ihm – aus welchem Grund auch immer – nicht in den Kram passen.

    Sollte Hannelörchen allerdings tatsächlich einfahren, würde ich mich doch glatt nach NRW in die zuständige JVA abordnen lassen… 😀

  3. Roger E. Newman

    Wenn man Tattoos erlaubt, stellt sich als nächstes die Frage: welche Tattoos? Alle? Also neben Mutterliebe und bedeutungsarmen Ornamenten auch russische Knasttattoos? White Power? Beliebte Bekleidungsmarken aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern? Nordische Gruppendynamik? Klammheimliche Stellvertreter in Form von möglichst zackigen Herstellerlogos, z.b. von Landmaschinen und Traktoren?

    Oder soll eine extra einzurichtende Tattoo-Kommission jeden Körperschmuck auf seine inhaltliche Unbedenklichkeit zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme prüfen und bescheinigen?

    Und was wird im Zweifelsfall mit dem Anspruch des Bürgers auf die Neutralität der Landes- und Staatsbediensteten? Schon mal die Sache durchdacht, also bis zum Schluss?

  4. Chris

    Ich bin Beamter des Landes NRW und durchaus der Meinung, dass die vorgeschlagene Maßnahme dem Land nicht schaden würde 🙂

  5. T.H.,RiAG

    Ich sehe schon, die Nachfrage nach einem Posten in der für Hannelörchen zuständigen Anstalt ist derart groß, dass ein Antrag auf Abordnung nach NRW keine Aussicht auf Erfolg hat. Müssen wir im Süden wohl schauen, dass wir endlich unseren eigenen MP hinter Schloss und Riegel bekommen. Ihm würde es nicht schaden, und dem Land würde es sogar nutzen. 😀

    Allerdings bräuchten wir dann zusätzliche Stellen beim VG, sobald die Stellen in der JVA ausgeschrieben werden – es wäre eine Vielzahl von Konkurrentenklagen zu erwarten…..

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