Strafantrag gegen Pontius Pilatus u.a.

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Mit: „IGH weist Strafantrag gegen Pontius Pilatus zurück“ war vor einigen Tagen eine Meldung bei LTO überschrieben, in der über den Strafantrag des kenianischen Rechtsanwalts Dola Indidis berichtet wurde, der mit seinem Strafantrag u.a. gegen Pontius Pilatus Jesus juristisch rehabilitieren wollte. Strafantrag war außerdem gegen den damaligen römischen Kaiser Tiberius sowie die Staaten Italien und Israel gestellt. Der Vorwurf des kenianischen Rechtsanwalts ging dahin, dass der Prozess und die Kreuzigung des Gottessohnes rechtswidrig gewesen seien.

Da stutzt man dann doch ein wenig – oder auch ein wenig mehr, wenn man das liest. Aber es ist dem Antragsteller offenbar ernst mit seinem Vorhaben, wie man dann bei welt.de nachlesen und aus einigen Interviews, die gegeben worden sind, folgern kann.  Allerdings dort heißt es dann auch, dass ein Sprecher des Internationalen Gerichtshofs der britischen Justiz-Website „LegalCheek“ erklärt hat, der IGH in Den Haag sei „für diesen Fall absolut nicht zuständig. Es gebe noch nicht einmal eine theoretische Möglichkeit, dass der Fall überhaupt geprüft werde.“ Ich weiß zwar nicht, was „absolut nicht zuständig“ heißt, aber: Man wird der Sache wohl nicht nachgehen.

Im Übrigen: Bei LTO wird dann noch auf den Rechtshistoriker Thomas Rüfner verwiesen: Nach seiner Auffassung hätte Jesus nach jüdischem Recht nicht gekreuzigt werden dürfen.

 

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