Die vergangene Woche war eine m.E. recht normale Woche ohne herausragende neue Themen, natürlich aber mit Beiträgen zu den Dauerbrennern NSU, NSA und den Fall Mollath, so dass wir berichten können über:
- das NSU-Verfahren, und NSU-Prozess: Zangengeburt und hechelndes Opfer, NSU: Wurde aus Carsten S. der V-Mann “Delhi”?,
- wozu auch „Die „Brigitte“ und der NSU-Prozess“ gehörte,
- den Fall Mollath mit: Justizministerium nimmt zur Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths Stellung, und: Heute: Presseerklärung des Ministeriums zur Stellungnahme an das BVerfG iS Gustl Mollath
- NSA und den „Snowden-Effekt„, über: PRISM: Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst, oder: Experten unter sich: Warum die Regierung findet, dass die Snowden-Affäre uns nichts angeht,
- Unseriösen Mandantenklau, vgl. auch hier,
- die Frage: „Geben Sie den Verstoß zu?„
- „Keine Befangenheit des Sachverständigen bei Strafanzeige gegen den Verteidiger?“
- das Phänomen Uli Hoeneß, und: Jetzt geht’s los: Anklage gegen Hoeneß,
- Die Videokonferenz in der Praxis des Juristen – herzlich willkommen in der Steinzeit (Anwaltsblatt 5/2013).
- und dann war da noch: Ein Richter mit Augenmaß