Der „NSA-Skandal“ führt für Juristen u.a zu zwei Fragen, nämlich:
1. Gibt es eine Anklage wegen der NSA-Überwachung?
2. Kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden?
Damit befasst sich in einem LTO-Interview unter dem Titel: NSA-Überwachung“Eine Anklage wird es wahrscheinlich nicht geben“ auf LTO Prof. Dr. Christoph Safferling, Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Philipps-Universität Marburg. Das Thema wird sicherlich auch examensrelevant, oder?
…fürchte, die Ausbildungsordnungen geben so spannende Sachen nicht her. Im Wilden Süden fängt das Strafrecht erst ab § 113 StGB an 🙂
irgendwann ist immer das erste Mal 🙂
Wie wäre ein „deutscher Snowden“ der über ähnliche Praktiken des BND veröffentlicht denn nach deutschem Strafrecht zu beurteilen?