Heute Nacht hatte ich einen Traum. In dem ist mir eine Fee erschienen, die mir zwei (wegen der Hitze nur zwei, da auch Zaubern anstrengend ist 🙂 :-)) Wünsche frei stellte. Ich habe mich dann für einen Blick in ihre Kristallkugel entschieden, und zwar – Wunsch 1: Für einen Blick in die Vergangenheit, und Wunsch 2: Für einen Blick in die Zukunft.Diese Wünsche hat sie mir erfüllt. Und das, was ich da gesehen habe, war so schön, dass ich es dann doch hier veröffentlichen möchte, und zwar:
Wunsch 1: Beim Blick in die Vergangenheit habe den Bundespräsidenten Joachim Gauck gesehen, der einen Füller zur Hand nahm und ein Gesetz unterschrieb. Beim näheren Hinsehen erkannte ich: Das war überschrieben mit: 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Da hatte sich also meine bitte aus dem Posting: Wo bleibt das neue RVG/2. KostRMoG? Nehmen Sie bitte den Füller zur Hand Herr Gauck…, erfüllt.
Wunsch 2: Beim Blick in die Zukunft hatte ich das BGBl vor Augen. Dort erkannte ich auch „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“. Hier gelang es mir dann auch, einen Blick auf die Nr. der Ausgabe und das Datum zu erhaschen. Es war das BGBl 2013 Nr. 42 vom 29.07.2013, also dem kommenden Montag.
Als ich die Fee fragte: Wann hat der Bundespräsident denn nun unterschrieben und stimmt das Veröffentlichungsdatum wirklich, da gab sie mir zur Ort: Du hattest zwei Wünsche frei, die sind verbraucht. Nun musst du dich bis kommenden Montag gedulden und dann beim Bürgerzugang des BGBl prüfen, ob das stimmt, was du gesehen hast (vgl. hier beim Bürgerzugang des BGBl).
Die Fee hat mir aber erlaubt, diese Nachricht aus „gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“ weiter zu geben. Eine Gewähr übernehme ich dafür aber nicht, da sie nicht offiziell bestätigt ist :-).
Ich komme mit dieser Nachricht jetzt (schon), weil ich am 29.07.2013 nicht am häuslichen Arbeitsplatz anzutreffen bin und das Bloggen von unterwegs immer ein wenig kompliziert ist. Wenn Sie zutrifft, tritt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit seinen Änderungen dann am 01.08.2013 in Kraft. Über die Übergangsregelung und die Frage: Altes oder neues Recht dann mehr.
Bisschen geschmacklos, die Sorge der deutschen Rechtsanwälte um ihr Geld mit dem Kampf der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung gleichzusetzen, oder?
Pff! Sie bloggen das jetzt schon, weil Sie der erste sein wollen, der die frohe Kunde verbreitet und die Vorstellung des Funkelns in den Augen der Kollegen das Wochenende versüßt!
Ertappt! 😀
@Gast: ohne Worte
@roflcopter: Ertappt ;-); denn: Vielleicht will ja der ein oder andere die zu erwartende Mehreinnahme am Wochenende schon ausgeben 🙂
BGBl. Nr 42 oder 41? Aktuell ist doch Nr. 40 v. 22.07.2013. Oder?
Meine Fee hat mich die Nr. 41 sehen lassen, aber: alles ohne Gewähr. es war ja nur ein Traum 🙂
Nachtrag – Ups: Tippfehler: Die Nr. 42 🙂
Ihre Fee hatte recht, es ist vollbracht.