Wir haben ja schon einige Mal über den Konkurrentenstreit am BGH berichtet (s. unten) und die damit zusammenhängende Frage: Wird RiBGH Fischer Vorsitzender Richter am BGH?
Nun, die „Frankfurter Rundschau“ meldet, dass er es wohl wird. Die Bundesjustizministerin hat ihn (endlich) vorgeschlagen. Damit hat der Streit (auch um die Besetzung) der Senate ein Ende (vgl. auch hier bei: Streit am BGH beendet). Ob es den Präsidenten des BGH freuen wird, ist für mich eine andere Frage. Denn „sein Mann“ war Fischer ja nun nicht (mehr).
Was lange währt, wird endlich gut – Fischer wird Vorsitzender beim BGH via @burhoff http://t.co/krf6dCyAsY
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Schrecklich. Seit Menschengedenken hat sich keiner mehr persönlich derart für ein verantwortliches öffentliches Amt disqualifiziert.
Sie sollen ihn ja nicht heiraten, sondern er soll Revisionsrechtsprechung machen.
Nein, das tut er als (beisitzender) RiBGH. Als Senatsvorsitzender hätte er vor allem eine Führungsaufgabe. Die ursprünglich vielleicht nur intuitive Aussage Tolksdorfs, dass Fischer dafür untauglich sei, hat Fischer selbst seitdem mehr als nur bestätigt er hat sie geradezu zementiert.
Das wird aber alle Vorsitzenden freuen, wenn sie lesen, dass die Rechtsprechung der Revisionssenate von den Beisitzern gemacht wird. Und was ist mit dem wohl immer noch bestimmenden Einfluss des Vorsitzenden
@ gast:
herr fischer hat sich selbst personlich disqualifiziert und wird als vorsitzender richter am bgh nur in der nebensache mit revisionsrechtsprechung befasst sein?
das sind ja gleich zwei spannende thesen auf einmal! aber lassen sich die auch begründen?
neugierige grüße aus der provinz
Was ist denn dieser „bestimmende Einfluss“ anderes als „Führung“? Wie kommen Sie zu der Annahme, dass sowas keine „Führungsqualitäten“ voraussetzt?