Man lernt nie aus. Denn: Wer weiß/wusste, was ein Allelrechner ist? Ich räume ein, ich jedenfalls nicht, bis mich vor einigen Tagen ein Schreiben vom 04.03.2013 aus dem AnwaeltInnenBüro aus Bremen erreichte, in dem auf den „Allelrechner“ hingewiesen wurde. In dem Schreiben hieß es:
„Der DNA-Beweis in Strafverfahren ist zu einer immer bedeutenderen Beweismethode geworden. Der 1. Strafsenat hat ihn in der Entscheidung 1 StR 722//08 völlig zu Unrecht als alleiniges Verurteilungsindiz ausreichen lassen und sich der Tatsache verschlossen, dass der DNA-Beweis lediglich eine biostatische Wahrscheinlichkeitsaussage ist. Hieran hat zu Recht der 3.Strafsenat in der Entscheidung 3 StR 41/12 erinnert.
In der Praxis haben inzwischen sogenannte Mischspuren aufgrund der Verfeinerung der PCR-Vervielfältigungsmethode von Tatspuren ein grosse Bedeutung gewonnen. Die mathematische Bewertung von Mischspuren, d.h. die Beurteilung deren Beweiskraft ist seit der Veröffentlichung der Populationsstudie des BKA von 2010 mit der nunmehr 16 Merkmalssysteme verwendet werden, noch komplexer geworden. Ich darf Sie daher heute darauf aufmerksam machen, daß der Kollege Martin Stucke FAfStR nunmehr seinen Allelrechner zur Berechnung der Wahrscheinlichkeiten bei Mischspuren auf 16 Merkmalssysteme umgestellt hat. Auch ist das Allel 36,2 im System SE 33, welches kürzlich vom Institut für Forensische Genetik, Münster in Australien entdeckt wurde, eingearbeitet worden.
Der Allelrechner befindet sich auf unserer website unter: <http://www.anwaeltinnenbuero.de/allelenrechner/index.html> und steht zu Ihrer kostenlosen Benutzung frei zur Verfügung.“
Die Info gebe ich – mit Genehmigung der KollegInnen – weiter. Vielleicht hilft der Rechner ja dem ein oder anderen weiter.