Gestern hat im Bundestag die Expertenanhörung zum 2. KostenrechtsmodernisierungsG stattgefunden. Zum Ergebnis heißt es bei „Heute im Bundestag„:
Experten diskutieren Änderungen im Rechtswesen
Rechtsausschuss (Anhörung) – 13.03.2013
Berlin: (hib/VER) Zwölf Experten haben am Mittwochnachmittag mit dem Rechtsausschuss mögliche Änderungen im Rechtswesen diskutiert. Anlass der Anhörung waren zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/11471, 17/11472), drei des Bundesrates (17/1216, 17/2164, 17/5313) sowie ein Antrag der Grünen-Fraktion (17/12173).
Die Bundesregierung will unter anderem die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren sowie von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern bei Gericht erhöhen. Das begrüßte unter anderem André Lindemann vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. aus Berlin. Dagmar Beck-Bever, Rechtsanwältin und Notarin sowie Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer, ebenfalls aus Berlin, plädierte in diesem Kontext für eine Anhebung der Kilometerpauschale für Anwälte.
Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.
Peter Jochem, Richter im Landgericht Konstanz, erklärte die Problematik der Prozesskostenhilfe (PKH), die aus seiner Sicht unbedingt gelöst werden müsse. Wenn die PKH gewährt wird, muss ihr Empfänger den Prozess konsequent bis zum Ende führen. Selbst wenn beispielsweise neue Beweise oder Zeugen auftauchen, sich somit die Beweislage ändert und sich alle einig sind, dass der Prozess einzustellen ist, müsse er nach derzeitiger Rechtslage zu Ende geführt werden. „Wir Richter wären dankbar, wenn wir in solchen Fällen die Reißleine ziehen könnten“, sagte Jochem.
Liest sich so, als habe man über das RVG gar nicht gesprochen. Wäre doch gut….