Am ersten Arbeitstag des Jahres einen Überblick bzw. Ausblick auf das, was wir in 2013 im Strafrecht und im Strafverfahrensrecht, aber auch im RVG, an Neuigkeiten zu erwarten haben. Da sind:
1. An der Spitze der zu erwartenden Neuerungen natürlich die Änderungen im RVG durch das 2. KostRMoG, die wohl zum 01.07.2013 kommen werden (vgl. dazu unsere Beiträge
2. KostRMoG – an einer Stelle zu früh gefreut – Bundesregierung kneift beim Zeugenbeistand
- Was macht die RVG-Reform? Der “Gesetzesfahrplan”.
- Änderungen des RVG – seit heute auf dem Weg. Was kommt?
- Änderungen des Gebührenrechts kommen – nur was kommt, das weiß man nicht.
2. In der Pipeline hat der Gesetzgeber auch eine Änderung der Kronzeugenregelung in § 46b StGB (vgl. dazu Änderung der Kronzeugenregelung auf dem Weg und BT-Drucks. 17/9695).
3. Zu erwarten haben wir dann das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten auf dem Weg.
4. Es wird, wenn „Zar Peter“ es denn schafft, dann auch wohl die Punktereform kommen (vgl. dazu hier Auf dem Weg: Reform der Verkehrssünderdatei).
Alles in allem: Genug zu tun. Packen wir es an.