Inzwischen liegen die Neuauflagen zum „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl.“ und zum „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 7. Aufl.“ und zur Neuerscheinung „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ vor. Und ich kann endlich den Text einer Mail einsetzen, die mir eine junge Kollegin vor einiger Zeit gesandt hat. Ich hatte ihn bisher verwahrt. Denn: Besser kann man m.E. nicht für die Handbücher werben, bzw. wenn das einer Marketing-Abteilung einfallen würde, würde man es nicht glauben.
Die Kollegin schreibt:
„…am vergangenen Samstag habe ich ihr Handbuch in der neuen Auflage erhalten . Bisher hatte ich es mir von meinem Ausbilder in der Version von 2001 ausgeliehen.
Ihr Buch hat jedenfalls dazu geführt, dass ich mit meinem jüngsten Sohn den Spielplatz wechseln musste .
Ich hatte mich nämlich gerade so richtig vertieft, als mich ein Vater, der rechts neben mir saß, anstieß und sagte, er vermute, dass das Kind, dass gerade von der Schaukel gefallen sei, meines sei…dem war auch so…als ich dann mit Trösten fertig war ( es ist NICHTS passiert), war mir die Situation dann so peinlich, das ich mit meinem Sohn zu einem anderen Spielplatz gegangen bin..
Ihr Buch ist wirklich sehr sehr hilfreich! Ich werde es (ab November hoffentlich) am Anfang sicher immer mit zu Gericht nehmen!
Sehr schön. Nicht, dass ich für eine leichtere Aufsichtspflichtverletzung verantwortlich bin, sondern, dass das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ offenbar so fesslend ist, dass die junge Mutter alles um sich herum vergisst.
So, das war jetzt Werbung. 🙂