Am Tage des EM-Finales, an dem „unsere Jungs“ ja nun leider nicht teilnehmen, folgender Überblick über das Blog-Geschehen der vergangenen Woche. Wir berichten über:
- die Nachwehen der Münsteraner Verhaftungsaktion, wie z.B. „verhaltensgestörte Juristen, die Folgen für den Staatsanwalt, noch eine PM,
- das „Beschneidungsurteil“ aus Köln, vgl. u.a. noch hier, hier,
- mal wieder über das Schweigen im Strafprozess, vgl. auch hier und hier,
- den aufmerksamen Justizwachtmeister beim AG Hannover,
- das Wegdrücken eines Anrufs auf dem Handy beim Autofahren, was als Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO angesehen worden ist, was m.E. richtig ist,
- die Änderungen beim TÜV,
- ein kleines Drama bei einem (unbekannten) Gericht,
- ein Beweisverwertungsverbot, allerdings im Arbeitsgerichtsprozess,
- die Frage, wann denn nun eine Akte zurückgeschickt werden muss,
- und dann waren da auch noch anwaltliche Stilblüten.