Aller guten (?) Dinge sind drei. Nehmen wir also die dritte LTO-Meldung der letzten Tage für ein Posting, und zwar „OVG NRW zum Leinenzwang“
Hunde dürfen auf Waldwegen frei laufen
Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen ihr Tier auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Städte und Gemeinden können ihnen dort keinen Leinenzwang auferlegen, entschieden die Münsteraner Richter.
Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“, der inzwischen von einem Gerichtssprecher bestätigt wurde, müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen. Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten (Beschl. v. 20.07.2012, Az. 5 A 2601/10).
Eine Hundebesitzerin war gegen die Stadt Hilden vor Gericht gezogen und hatte in zweiter Instanz gewonnen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Landesforstgesetz sehe nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Vgl. auch hier die PM.
„..so lange sie den Weg nicht verlassen..“ Wie sage ich das nur meinem Hund? 🙂
noch bizzarer ist die Lage in Frankfurt: Dort enthält die „verschlimmbesserte“ neue
Grünanlagensatzung folgenden einschlägigen Passus:
„Leinenzwang besteht auf Liegewiesen und in Hundeverbotszonen“…
durch erziehung kann man es dem hund vermitteln, dass er auf den wegen bleibt- gar nicht schwer…