Mal wieder – oder immer noch ? – „Besetzungsstreit beim BGH“, bzw. Neues von der „Front“. Man fragt sich manchmal wirklich, wer da welche Geschütze wo und aus welchem Grund auffährt. Da gibt es zunächst die anonyme Anzeige gegen den Präsidenten des BGH wegen Verletzung von Dienstgeheimnisse (§ 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB), über die de legisbus gestern schon berichtet hat und die man wohl einem Richter zuordnet (dafür könnte auch sprechen, dass jemand diese verhältnismäßig unbekannte Vorschrift entdeckt hat). Und dann ist da der heutige Bericht in der FR, auf den gerade auch die juristische Presseschau von LTO hingewiesen hat. Man fragt sich natürlich, warum taucht gerade jetzt ein offenbar so altes Schreiben auf? Jedenfalls schon „eigenartig“. Und: Ruhe scheint es nicht zu geben.