Mit der Überschrift „Unschuld? Kostet 13.000 Euro“ ist der Beitrag von H.Prantl zu einem KG, Beschl. v. 20.02.2012 – 1 Ws 72/09 – übertitelt, in dem einer frei gesprochenen Angeklagten nur ein Teil der bei ihr entstandenen Gutachterkosten erstattet worden sind.Ein Teilbetrag von rund 13.000 € wird nicht erstattet. Die vom Privatgutachter geltend gemachten Kosten waren zu hoch bzw. entsprachen nicht den Sätzen des JVEG. Wenn man es so liest, ist der Unmut von H.Prantl verständlich, allerdings: Bevor man es abschließend beurteilen kann, muss man sicherlich erst mal den Beschluss des KG gelesen haben. Mal sehen, ob ich den bekommen kann.
Dem Kollegen, der mich auf den Beitrag hingewiesen hat, besten Dank.
Moin!
Der Beschluss des Berliner Kammergerichtes mag rechtstaatlich in Ordnung gehen, das StrEG trägt aus meiner Sicht solch einen Beschluss. Das ist vielleicht analog zu der Chefarztbehandlung eines Kassenpatienten, da bleibt eben eine „Zuzahlung“ kleben.
Unbefriedigend.
Was der Betroffenen bleibt, ist den Verantwortlichen Gutachter und damit ggfs. je nach zutreffender Rechtsgrundlage auch das LKA als dessen Dienstherr für das schlampige Gutachten haftbar zu machen.
Dass dies geht, zeigt der Fall Donald Stellwag vs. Cornelius Schott.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cornelius_Schott
Meiner Meinung nach auch der einzig gangbare Weg in diesem Fall, so betrüblich dies auch für die Betroffene sei. Aber in einem solchen Fall können auch eine zivilrechtliche Entschädigung für die Haft über den StrEG Satz von 25 Euro hinaus und auch weitere (Vermögens-) Schäden, die nach dem StrEG nicht ersatzfähig sind, geltend gemacht werden.
Und selbst wenn am Ende die 13000 Euro an der Freigesprochenen endgültig kleben bleiben, dürfte sie sich damit trösten, dass diese in Relation zu geschätzt 25 Jahre effektive Haftzeit eine hervorragende Investition sind.
Gruß,
Sabbatti
icg glaube/gehe davon aus, dass es hier nicht um das StrEG gegangen ist, sondern um Kosten-/Auslagenerstattung nach § 467 StPO.
Schön wäre es in der Tat, wenn Sie ihn bekämen und – wie stets – knapp und pointiert kommentierten. Interessiert mich sehr.
ich bin am Ball 🙂
Wäre ja noch schöner, wenn ein Privatgutachter an die schmalen JVEG-Sätze gebunden wäre.