Kompensation?

Auch eine Art (neuer [?] Kompensation, die man in BGH, Beschl. v. 27.03.2012 – 5 StR 115/12 lesen kann:

Ergänzend bemerkt der Senat:
Die für das Anzünden mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge eher milde, im Rahmen einer Verständigung gefundene Sanktion wird durch die gänzlich fehlenden Erörterungen zum Tatmotiv nicht zum Nachteil des Angeklagten in Frage gestellt. Sachlichrechtliche Anhaltspunkte für Zweifel an der lediglich aufgrund Alkoholkonsums eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten sind nicht ersichtlich.

Der eine „Fehler“ gegen den anderen aufgerechnet?

Ein Gedanke zu „Kompensation?

  1. n.n.

    wenn es sich um das in der presse erwähnte urteil mit der gesamtfreiheitsstrafe von 7 jahren handeln sollte, dann finde ich die bezeichnung als „eher milde“ schon leicht zynisch.

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