Und noch mal LG Bonn, und zwar zur Entnahme von Körperzellen in Form der Entnahme einer Speichelprobe, im LG Bonn, Beschl. v. 14.03.2012 . 22 Qs 15/12. Der Beschluss behandelt die sich häufig in Zusammenhang mit der Entnahme von Körperzellen stellenden Fragen. Zulässig ist die Anordnung auch im Fall der Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.
90 Tagessätze bei einem erheblich vorbestraften Täter soll eine erhebliche Straftat gewesen sein. Das käme ja noch nicht mal ins Führungszeugnis.
Sie übersehen Folgendes:
Ob die Straftat erheblich war, lässt sich an den Rechtsfolgen nicht uneingeschränkt ableiten. Es kann eine erhebliche Straftat (von der Intensität der Rechtsgutsverletzung her) sein, die Rechtsfolgen aber (z.B. wegen deutlicher Strafmilderung aufgrund TOA, oder 21 StGB oder beides dann auch noch kombiniert) gering.
@meine5cent
stimmt natürlich, aber das Gericht hätte diese Umstände erklären müssen, um den Widerspruch zwischen geringer Strafe und erheblicher Straftat aufzulösen