Gestern ist der 36. Strafverteidigertag in Hannover, der vom 16.-18. März 2012 unter dem Leitthema „Alternativen zur Freiheitsstrafe“ stattgefunden hat, zu Ende gegangen. Ich zitiere zu den Ergebnisse aus der Presseerklärung:
„Nach drei Tagen ging am Sonntag den 18. März 2012 der 36. Strafverteidigertag in Hannover zu Ende. Mehr als 500 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler haben unter dem Titel »Alternativen zur Freiheitsstrafe« aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.
In seiner Eröffnungsrede zu dem Thema des Strafverteidigertages befasste sich der Bremer Rechtsanwalt PD Dr. Helmut Pollähne mit Alternativen zur Freiheitsstrafe und lotete die de lege lata vorhandenen Möglichkeiten aus, die Freiheitsstrafe zugunsten anderer Sanktionen zurückzudrängen.
Am Samstag trafen insgesamt sieben Arbeitsgruppen zusammen, die vorwiegend das Generalthema des Strafverteidigertages aus dem Blickwinkel einzelner Problemfelder des Strafprozesses behandelten.
Die AG 1 (»Die Bestrafung der Armen«) befasste sich mit dem Zusammenhang von Armut und Kriminalität und forderte eine Entkriminalisierung von Bagatellkriminalität sowie die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Die AG 2 (»Nebenklage und Opferschutz«) setzte sich kritisch mit der neueren Opferrechtsreformgesetzgebung auseinander und stellte fest, dass die in jüngster Zeit systematisch betriebene Ausweitung der Informations- und Teilhaberechte von sog. Opferzeugen flankiert von Bemühungen, mehrfache Vernehmungen dieser Zeugen zu unterbinden, die Beurteilung der Erlebnisfundiertheit der Zeugenaussage enorm erschwert, wenn nicht verhindert.
Die AG 3 (»Jenseits von Afrika«) arbeitete die besonderen Probleme heraus, die sich aus der Abhandlung von weitestgehend im Ausland abspielenden Sachverhalten für das Strafverfahren und besonders die Verteidigungsrechte der Beschuldigten ergeben.
Die AG 4 (»Sicherungsverwahrung«) diskutierte den Regierungsentwurf zur Umsetzung des Abstandsgebotes in der Sicherungsverwahrung und forderte, dass die Sicherungsverwahrung durch kriminalpolitische Konzepte der Resozialisierung, der Therapie und der ambulanten Betreuung ersetzt wird.
Die AG 5 (»Strafbare Strafverteidigung«) setzte sich mit der neueren Tendenz zur Kriminalisierung von Verteidigerhandeln auseinander und trat derartigen Versuchen der Einschüchterung entschieden entgegen.
Die AG 6 (»Laienrichter«) diskutierte die Vor- und Nachteile der Beteiligung von Schöffen im Strafverfahren und kam zu dem Ergebnis, dass Schöffen im neu eingeführten Verständigungsverfahren vielfach gezwungen sind, ohne ausreichende Tatsachengrundlage an Urteilen mitzuwirken.
Die AG 7 (»Gefängnisse«) befasste sich mit dem Thema Gewalt im Strafvollzug und forderte eine Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten für Inhaftierte und eine Intensivierung der Resozialisierungsbemühungen im Strafvollzug.
Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 18. März 2012 befasste sich mit dem Thema »Das Recht auf Freiheit.“