Das Theater um die Besetzung des 2. Strafsenats des BGH geht weiter (vgl. dazu hier und hier). Gerade kommt eine PM des BGH herein, in der es heißt:
„Der 2. Strafsenat hat in einer Strafsache, in der er am 11. Januar 2012 die Hauptverhandlung wegen Bedenken an der Ordnungsgemäßheit seiner Besetzung ausgesetzt hatte, am 8. Februar 2012 erneut verhandelt. Er hat nunmehr in der Sache entschieden und die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verworfen.
Der Entscheidung ging folgendes voraus: Durch Beschluss vom 11. Januar 2012 hatte der Senat zunächst die Revisionshauptverhandlung ausgesetzt, um die Sache dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorzulegen. Grund war, dass nach Ansicht der zur Entscheidung berufenen Spruchgruppe der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist, weil der ihm durch den Jahresgeschäftsverteilungsplan zugewiesene Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann zugleich den Vorsitz im 4. Strafsenat führt (siehe PM 4/12 vom 13.1.2012).
Veranlasst durch diesen Beschluss hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 18. Januar 2012 einstimmig beschlossen, dass an dem Beschluss vom 15. Dezember 2011, mit dem VRIBGH Dr. Ernemann der Vorsitz des 2. und zugleich des 4. Strafsenats übertragen worden ist, festgehalten werde.
Die Spruchgruppe des Senats hat es nunmehr – unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsauffassung – mit Blick auf das rechtsstaatliche Beschleunigungsgebot sowie das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsschutzgewährung für geboten erachtet, in der Sache zu entscheiden.
Ebenfalls am 8. Februar 2012 hat der 2. Strafsenat in derselben Spruchgruppe Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO gefasst, mithin Sachentscheidungen getroffen, die nach der Strafprozessordnung nur einstimmig herbeigeführt werden können.
Die Rechtsprechung im 2. Strafsenat ist damit wieder von allen Spruchgruppen aufgenommen worden. „
Aber hallo – da stellt sich doch gleich die Frage, die ich jetzt nicht im Einzelnen geprüft habe: Geht das denn und ist das zulässig? Ich kann doch nicht, wenn ich als Richter Bedenken habe, ob ich zuständig bin oder der Spruchkörper, dem ich angehöre, ordnungsgemäß besetzt ist, Recht sprechen. Jedenfalls hätte ich da ganz gehörige Bauchschmerzen. Die Fragen werden immer interessanter und sicherlich irgendwann vom BVerfG gelöst (hoffentlich).
Man fragt sich natürlich auch: Woher der (plötzliche) Sinneswandel? Und: ist jetzt alles wieder gut? Mag man sich wieder?
Laut heutiger SZ hat das Präsidium Druck auf die Richter ausgeübt. Der Doppelvorsitzender will das zwar als Empfindlichkeit einzelner abtun. Ist ja auch klar; wenn er nicht 1000% loyal zum Polizeihauptmeister Tolksdorf wäre, hätte er ihn ja auch nicht zum Vorsitzenden des 2. Senats bestimmt.
Ich denke Tolksdorf und Wulff sollten zusammen den Hut nehmen. Charakterstarke Persönlichkeiten sehen anders aus.
Ich jedenfalls drücke Fischer die Daumen. Intelektuell ist er den Präsi auf jedenfall überlegen. Hoffentlich haben die Verwaltungsgerichte genug Mum, um den rRichtigen zurecht zu stutzen.
Sascha Petzold
Angesichts der „Sturheit“ des Präsidiums, das an der Doppelbesetzung festhält, bleibt der Senatsminderheit praktisch keine andere Wahl, als nachzugeben. Die dauerhafte Aussetzung der Verfahren würde andernfalls zu rechtstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen führen. Die Minderheit hat sich wohl zum geringeren Übel entschlossen. Was allerdings werden soll, wenn Ernemann in Ruhestand geht, wird spannend.
rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vs. rechtsstaatswidrige Besetzung?
Hallo, bin ich auf der Blacklist. Meine Kommentare erscheinen nie. Dann spare ich mir zukünftig die Bemerkungen und die Zeit.
Entschuldigung, jetzt bin ich wieder aufgetaucht. Ist wohl wie im wirklichen Leben.
Sehr geehrter Herr Petzold, ich kann Ihnen versichern, dass Sie hier im Blog nirgends auf einer Blacklist stehen 🙂
Falls es dennoch einmal hakeln sollte, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren uns unter http://blog.strafrecht-online.de/kontakt/.
Danke und beste Grüße
@s.p.:
Ist zwar vielleicht billig, sich über Schreibfehler in hastig dahingeschriebenen Blogbeiträgen zu mokieren, aber wenn ein Beitrag (auf welcher Tatsachengrundlage eigentlich?) intellektuelle Qualitäten von BGH-Richtern vergleichen will und das dann so aussieht :
„Intelektuell ist er den Präsi auf jedenfall…“ ist das mE recht peinlich.
Jetzt äußert sich der Präsident öffentlich:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5542/bgh-gerichtspraesident-kommentiert-erstmals-oeffentlich-personalquerelen/
Fischer soll also weiterhin der Böse sein. Soll außerdem gegen eine weitere Beurteilung geklagt haben.
„… im allgemeinen fänden die Dinge immer irgendwann ein End …“ Ja, tatsächlich, Herr Präsident. Irgendwann sind wir nämlich alle tot.
Hallo, danke. So weit war ich mit meiner Auswertung noch nicht. Habe aber gleich mal dazu neu gebloggt. Das Ende des Interviews/des Berichts fand ich auch „schön“.. Die anderen sind immer die Bösen.