Auch wenn heute der 1. Weihnachtstag ist und sicherlich viele Leser bei Gänsebraten, Rotwein und anderen guten Dingen sitzen, hier dennoch der Überblick über die vergangene Woche für alle die, die sich dann trotz Weihnachten hier hin verirren.
Wir berichten über:
- Die Gefahr weiblicher Reize in der Adventszeit (über das vom Kollegen angeprochene Urteil hatte ich ja auch berichtet, dabei aber den Post des Kollegen übersehen),
- Anraunzer vom OLG sind immer schlecht,
- das kippende (?) BVerfG,
- die Einstellung eines Verfahrens wegen falscher Auswertung eines PoliscanSpeed Messung,
- pupsende Schweine,
- die Anzeigenblätter-Entscheidung des OLG Hamm – ich mache es mir einfach: Ich sammele jetzt alles und schicke es nach Hamm :-),
- die Anklage der StA Darmstadt gegen den Betreiber von opnedonwload,
- Streupflicht (passt zur Jahreszeit, nicht zum Wetter),
- die interessante Frage, ob Nonnen die Pillen nehmen dürfen,
- und dann war da noch die verfahrensbedeutsame Frage, auf welches Klo der Sachverständige gehen darf.
Und nochmals: Frohes Fest.