Es gibt ja nichts, was es nicht irgendwo dann doch gibt. So in Goslar den Mann, der einen öffentlichen Tannenbaum mit der Spitzenunterwäsche seiner Ex-Freundin geschmückt hat. Darüber berichtet heute die Tagespresse (vgl. z.B. hier). Und was ist das strafrechtlich :-)? Nun, wenn sie kaputt geht, sicherlich Sachbeschädigung. Mehr wohl nicht, oder?
… wenn sie kaputt geht“ – Wer, die Tanne, die Ex-Freundin oder die Spitzenunterwäsche? 😉
fahrlässige sachbeschädigung ist doch gar nicht strafbar. 😉