Wir erinnern uns: Im Sommer hat das AG Elmshorn bzw. eine Entscheidung des AG Elmshorn die Blogs beschäftigt. Na ja, weniger die Entscheidung als die Reaktion auf diese richterliche Entscheidung vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein. Der hatte der Kollegin nach ihrem Urteil, mit dem sie einen Polizeibeamten wegen eines Reizgaseinsatzes verurteilt hatte, „Nachhilfe“ angeboten (vgl. hier und hier das Urteil im Volltext).
Bisher ein wenig untergegangen ist m.E. eine Pressemitteilung des LG Itzehoe v. 16.11.2011 (vgl. die Berichterstattung darüber hier). Danach ist das Urteil des AG Elmshorn aufgehoben worden. Auf die schriftliche Begründung bin ich mal gespannt. Vielleicht bekommt man sie ja irgendwo hier mal zu lesen.