Vom 27. – 29.01.2012 findet in Goslar der 50. VGT statt. Die Themen/das Programm sind vor einiger Zeit veröffentlicht worden (vgl. hier). Wenn man sie liest, denkt man m.E.: Naja, so richtige Knaller hat man sich da zum „Goldenen VGT“ nicht einfallen lassen. Ich finde, es sind Allerweltsthemen – allerdings räume ich ein.: So richtige Knaller gibt es im Verkehrsrecht derzeit auch nicht – wenigstens nicht im Strafrecht- und OWi-Bereich:
AK I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
- Stand in Europa
- Schmerzensgeld für Angehörige
- Mittelbar Geschädigte
AK II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung
- Eigenverantwortung des Geschädigten
- Normierte / nicht normierte Pflichten
- Quotierung oder Pauschalierung
AK III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
- Welches Risiko akzeptiert die Rechtsordnung?
- Körperliche und geistige Einschränkungen
- Altersbedingte Erkrankungen
AK IV: Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung
- Qualifizierung und Zertifizierung
- Fragen der Unabhängigkeit
- Qualität und Kosten des Gutachtens
AK V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat?
- Verfahrenspraxis national und international –
- Opferschutz
- Entkriminalisierung?
AK VI: Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last?
- Rechtliche Einordnung
- Fahrerlaubnis, Zulassung – und was sonst?
- Verbraucher-, Haftungs- und Versicherungsfragen
AK VII: Der Verkehrsraum der Zukunft
- Von Shared Space bis Simply City
Also, ich fahre nicht. M.E. eine etwas überschätzte Veranstaltung.