Auch die Polizei in Münster geht neue Wege – wie wohl insgesamt in NRW. Es wird seit gestern „mit Ansage“ geblitzt = es wird vorher im Internet angekündigt, wo geblitzt wird bzw. „welche Straßen dran sind“. In anderen Städten und Bundesländern gibt es das ja schon länger, so z.B. – wenn ich mich recht erinnere – in FFM. Ein Kurzvideo zu der Sache steht hier (Vorsicht beginnt mit Werbung; aber nicht von uns :-)). Bin mal gespannt, ob diese Airklich den erhofften Rückgang an Geschwindigkeitsüberschreitungen bringt. Ich warte auch nur auf den ersten Amtsrichter, der auf der Grundlage, einen „bedingten Vorsatz“ konstruiert :-).
Nur als Anmerkung in Niedersachsen, bzw mindestens in den Landkreisen Cuxhaven, Stade und Rotenburg (Wümme) ist eine Angabe von Orten und Tag schon lange üblich.
Stade hat einen direkten Link auf der Startseite zu der Ankündigung
, wenn auch die info recht spärlich ist, bzw nur jeweils für den aktuellen Tag
und hier zum neidisch werden (für die die es nicht kennen) jeweils die Luxusausführungen der Transparenz
http://www.landkreis-cuxhaven.de/index.phtml?mNavID=1779.13&sNavID=1779.142&La=1
http://www.lk-row.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=160&waid=268&item_id=851881&oldrecord=71164&oldmodul=5&olddesign=0&oldkeyword=0&oldeps=20&oldaz=all&oldcat=0&fsize=1&contrast=0
Ich halte das nicht für sinnvoll, wenn Raser vor Fahrtantritt mit dem Handy die Strecke abchecken können und dort weiterrasen können, wo die Kontrolle unterbleibt. Geschwindigkeitskontrollen sollten meiner Meinung nach vor allem allgemein zu einer Einhaltung der Geschwindigkeit erziehen und nicht nur bestimmte Gefahrenstellen absichern.
Machen sich Amtsrichter wirklich die Mühe zu erforschen, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt? Denke meist liegt bedingter Vorsatz vor (zumindest bei mir und bei denen ich mitfahre auch). Warum soll man dann einen Teil der Sünder härter bestrafen, die ihre Raserei zugeben oder bei denen es langwierig und umständlich nachweisbar ist. Ich hielt es für sinnvoll die Feststellung des Verschuldens in der Regel wegzulassen zu können (Gesetzesänderung).
Ich fände ein Geschwindigkeitsanpassungsautomatik im Fahrzeug gut. Wäre technisch wohl machbar, gibt es vielleicht auch schon. Muss natürlich die Einsicht her, das das Nichtbenutzen dann nicht gleich härter wegen Vorsatz geahndet wird. Eine solche Automatik wäre natürlich nachteilig für die Einnahmesituation der Kommunen (vielleicht auch für Fachanwälte für Strassenverkehr). Daher wird das Vorsatzproblem nicht gelöst werden und ich bin skeptisch das sowas kommt. Die Verkehrssicherheit hat ja nicht unbedingt Vorrang bei solchen Überlegungen.