Die Strafverteidigervereinigung NRW e.V. macht mich auf eine Fortbildungsveranstaltung aufmerksam, die am 12.12.2011 in Bonn stattfindet. Und die wird sicherlich interessant. Die Kollegen laden nämlich zu folgender Veranstaltung ein – ich zitiere:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie im Dezember zu der nachstehenden (und aus der Anlage näher ersichtlichen) Veranstaltung einladen zu können.
Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltung
mit
Prof. Dr. Thomas Fischer
stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats am BGH
Revision einmal anders
Wie denkt und arbeitet ein Revisionsrichter
Montag 12. Dezember 2011, 18.30 Uhr
Universitätsclub Bonn
Konviktstr.9 – 53113 Bonn
Über Inhalte und Formalia der Revisionsschrift sowie die Rechtsprechung der Senate sind unzählige Vorträge gehalten und Schriften verfasst worden. Genauso wichtig, vielleicht wichtiger für die Anbringung einer erfolgreichen Revisionsrüge ist das Verständnis der Arbeit des Revisionsrichters: Wie liest er eine Revisionsschrift, wie die Akte und was aus ihr, was ärgert ihn und was stößt auf Verständnis. Wie wird beraten, wie entschieden ?
Der Abend mit Prof. Dr. Fischer soll einen kleinen Einblick in Leben und Arbeit eines Revisionsrichters bieten. In der Person von Prof. Dr. Fischer ist garantiert, dass dieser Blick nicht nur pointiert, geistreich und scharfsinnig ausfällt, sondern auch von der erfahrenen Sicht des langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats geprägt ist. Sicherlich werden daneben auch andere Punkte wie die Formstrenge des Revisionsverfahrens oder aktuelle Fragen höchstrichterlicher Rechtsprechung gestreift werden.
Nicht nur als stellvertretender und gegenwärtig kommissarischer Vorsitzender des 2. Strafsenats ist Prof. Fischer jedem Verteidiger bekannt, sondern zugleich als streitbarer Diskussionsteilnehmer, Autor der renommiertesten Strafrechtskommentare, Verfasser zahlreicher Aufsätze und regelmäßiger Teilnehmer am Strafverteidigertag. Und als lebensnaher, nicht von den Unbillen des Alltags abgehobener Typus eines Richters ist Prof. Fischer wie kein Zweiter prädestiniert, uns einen Einblick in die praktische Arbeit des Revisionsrichters zu geben. „Die als dröge und blutleer geltende Rechtswissenschaft wird plötzlich lebendig, wenn Fischer sie präsentiert“, so Sabine Rückert in der ZEIT. (http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH)“.
Interessant nicht nur wegen der Thematik, sondern interessant auch wegen des Referenten, der ja nun gerade um den Vorsitz im 2. Strafsenat des BGH kämpft. Also: Auf nach Bonn. Die Kollegen werden sich über ein volles Haus freuen.
Zur Klärung der benötigten Raumkapazität bitten sie um möglichst kurzfristige Anmeldung unter info@strafverteidigervereinigung-nrw.de oder per Fax 0234 9136727. Von Mitgliedern der Strafverteidigervereinigung NRW wird eine Teilnehmerbeitrag von 30 € und von Nichtmitgliedern in Höhe von 50 € erhoben. Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO. Fortbildungsdauer 2 Stunden.
Ich bezweifele, daß es „den“ Revisionsrichter gibt, die sich alle über dasselbe ärgern und einheitlich an die Bearbeitung einer Revision herangehen. Mit ein und derselben Revisionsbegründung (gehen wir einmal von einer in verschiedenen Punkten begründeten Revision aus) erhielte man beim BGH und den OLGs wahrscheinlich 25 verschiedene Voten. Wo man bei einem Revisionsgericht offene Türen einrennt, erhält man von anderen Senaten nur einen Einzeiler (§ 349 Abs. 2 StPO).
Insofern dürfte die Veranstaltung zwar einen hohen Unterhaltungswert, aber einen geringen Informationswert haben, zumal Herr Fischer mit seiner Meinung im Senat offenbar nicht selten allein dasteht.
Der Informationswert ist m.E schon deshalb höher, weil sich überhaupt ein BGH-Richter zu den Fragen mal äußert.
Wenn ich mal die Recjhtsprechung des BGH in materiellen Fragen mit dem Kommentar von Fischr abgleiche, wage ich „zumal Herr Fischer mit seiner Meinung im Senat offenbar nicht selten allein dasteht..“ zu bezweifeln.
@ denny crane:
wenn man dem argument folgte, dass revisionsrechtsprechung generell rein zufällig ist, müsste man eigentlich sämtliche fortbildungen im revisionsrecht für überflüssig halten. 😉
@Burhoff
Gerade mit Blick auf den StGB-Kommentar von Fischer bin ich der Meinung, daß er häufig Ansichten vertritt, die sich nicht mit denen des BGH decken. Im übrigen dürfte die Bearbeitung von Revisionen beim BGH nicht grundsätzlich anders verlaufen als bei den Oberlandesgerichten. Insofern können Sie uns doch auch einen Einblick gewähren, was einen Revisionsrichter ärgert und worauf er „anspringt“. Gerne auch in Form eines neuen Buches. Untertitel: „Meine schönsten Tischkantenbeißerlebnisse als Revisionsrichter“.
Zum Kommentar: Wir wollen jetzt nicht die Stellen „pro“ und „contrag“ BGH“ auszählen. Ist sicherlich auch Ansichtssache und wie man „es fühlt“.
Das mit der Fortbildung überlege ich mir 🙂
Daß Herr Fischer oftmals gänzlich anderer Meinung ist wie seine Kollegen, offenbart ja der jüngste Streit um den Posten des Vorsitzenden des 2. Senats. Glaubt man der Berichterstattungen in den Zeitungen, sollen in der Vergangenheit drei Richter den 2. Senat verlassen haben, weil sie nicht mehr mit Fischer zusammenarbeiten wollten. Irgendwie scheinen nicht nur seine Rechtsansichten, sondern auch sein Lebensweg und gesellschaftspolitischen Auffassungen anderen Richtern, die den „traditionellen“ und „geraden“ Weg gegangen sind, aufzustoßen.
So soll Herr Fischer am Gymnasium zwei mal sitzen geblieben sein, die Schule geschmissen haben, um Musik zu studieren, sein Geld als Kraftfahrer verdient und erst mit 22 Jahren das Abitur gemacht haben; erst mit 25 habe er sein Jurastudium begonnen (HNA vom 28.10.2011). Daß so ein unangepaßter Lebensweg den lieben Kollegen sauer aufstößt, die schon mit 24 ihr Referendariat begannen und mit 26 auf dem Proberichterstuhl saßen, verwundert nicht. Zumal Fischer, nicht zuletzt im Hinblick auf seinen eigenen Lebensweg, viel Verständnis für Menschen zu haben scheint, die nicht den Musterweg durch Schule und Berufsausbildung gegangen sind. Und dann „beschmutzt“ er auch noch das gemütliche Nest unserer Justiz, indem er nicht müde wird, auf deren fortwirkende Versäumnisse bei der Aufarbeitung der NS-Justiz hinzuweisen. Letztlich hat er sogar die Stirn, gegen die „folgerichtige“ schlechte Bewertung durch Herrn Tolksdorf vorzugehen und vor dem BVerfG auch noch Recht zu bekommen… ts, ts, ts.
Ersetze „BVerfG“ durch „VG“…
Toller Artikel!
Schau doch auch mal auf meinem Blog vorbei 🙂
http://interessanteswissen.blogspot.de/