Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute über ein besonderes Verfahren, in dem am 30.09.2011 vor dem VG Münster verhandelt wird. Es geht um Noten auf einem Halbjahreszeugnis. Eine Schülerin aus Münster – wohl eher deren Eltern – meinen, dass ihre Tochter auf einem Halbjahreszeugnis in Religion, Mathematik und Sprache zu schlecht beurteilt worden ist. Es handelt sich – und das macht es m.E. „interessant“ – um eine Grundschülerin, man glaubt es kaum.
Die Eltern argumentieren: „Ihre Tochter habe im Vorjahr viel bessere Zensuren auf dem Zeugnis gehabt und sich seither in den Klassenarbeiten auch nicht verschlechtert, schildert Michael Labrenz die Argumentation der Eltern. “ Na, vielleicht ist sie ja im mündlichen Bereich schlechter geworden, soll es ja geben. Mich erstaunt die Klage. Gegen Grundschulzeugnisnoten? Und dann auch noch, obwohl die Empfehlung für das Gymnasium ja gegeben worden ist.
Da fragt man sich ja dann doch – wenigstens ich – was das soll. Wollen da Eltern – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Kopf durch die Wand. Also im wahrsten Sinne des Wortes: Kopfnoten? Aber vielleicht fällt ja dem ein oder anderen Leser ein, warum man mit den Fragen ein VG belasten muss. Die haben schon genug andere Dinge zu tun.
Weil eine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt?
könnte sein, kenne mich allerdings in de Bedingungen zu dem VG-Bereich nicht so genau aus :-).
Weil Schatzi, sonst leider nicht nur 1en sondern auch 2en hat und das ist natürlich schwer zu ertragen für ehrgeizige Eltern.
auch das könnte ein Grund sein, zumal ja auch „Dreier“ dabei waren. wie steht man da da? :-)n
Man mag sich fragen, was früher erlangt werden wird: Das Urteil oder das Abitur 😉
Es steht ja leider nicht im Bericht, von wann das Zeugnis war :-). Bei der Überlastung des VG ist „Schatzi“ (s.o.) sicherlich schon in der Mittelstufe bzw. hat, weil sie das Gymnasium nicht geschafft hat, schon auf einer anderen Schule 🙂