so lautet ein Beitrag bei Legal Tribune Online, auf den ich heute mal verweisen möchte. Er behandelt denFall des wegen Beihilfe zur Prostitution verurteilten Polizisten aus Baden-Württemberg.
Hier geht es zum Beitrag von Dr. Michal Deja, LL.M. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Zeitschrift für Beamtenrecht.