Spiegel-Online meldet – ich hatte es neulich auch schon in der SZ gelesen: Streit beim BGH um den Posten des Vorsitzenden des 2. Strafsenats, den das BMJ auf Vorschlag des Präsidenten des BGH mit dem Bundesrichter Raum besetzen will. Dagegen hat RiBGH Fischer (ja, der Fischer vom StGB-Kommentar) Konkurrentenklage eingereicht. Da ist dann jetzt „Stimmung in der Bude“. Aber zum Glück trifft man sich ja wohl nicht täglich. Denn der eine Kandidat sitzt in Karlsruhe, der andere als Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig.
Konkurrentenklage finde ich, wie immer, wenn Richter sich selbst als Partei vor Gericht wagen, sehr spannend, vor allem, wenn die Sache durch alle Instanzen getrieben wird. Dann fragt man sich ob des zunehmend verbissener und sinnloser werdenden Vorbringens des betroffenen Richters immer, weshalb plötzlich das von ihm in seiner beruflichen Tätigkeit gern gebrauchte Wort „unsubstantiiert“ nichts mehr gilt, wenn man einmal auf der anderen Seite des Richtertisches sitzt. Es geht den Menschen wie den Leut’….
beförderungen im öffentlichen dienst sind aber auch eine sehr undurchsichtige materie. welche rechtsqualität hat eigentlich dieser „vorschlag“ von herrn tolksdorf?
Schwierige Geschichte!
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