Nein, hier handelt es sich nicht um den Klassiker bzw. das vorweggenommene Ergebnis eines WM-Qualifikationsspiels aus der deutschen Gruppe, in der es ja wieder zu einem Duell mit Österreich kommt, sondern um die Anrechnung von in Österreich erlittener Auslieferungshaft auf deutsche Freiheitsstrafe. Ein Tag in der Alpenrepublik zählt also genau so viel wie ein Tag in Deutschland (nachzulesen in BGH, Beschl. v. 26.05.2011 – 5 StR 130/11).