Deutschland : England – im Fußball ein Klassiker, im Strafverfahren jedoch nur von Bedeutung, wenn es um die Anrechnung von in Großbritannien erlittener Auslieferungshaft auf in Deutschland verhängte Haft geht. Und da sagt der BGH, Beschl. v. 14.07.2011 – 1 StR 292/11: angerechnet wird im Verhältnis 1 : 1.
Na ja, im Fußball bringt das ggf. nicht viel. :-).