Na sowas: VG Berlin verhindert die Rettung der Welt/der Frauen-Fußball-WM, und nun?

Der Kollege Hoenig hat heute über den Essener Kollegen berichtet, der mit einem Antrag an das VG Berlin einen (behaupteten) Terroranschlag auf den Frauen-Fußball verhindern wollte (vgl. hier und auch hier). Und hier habe ich dann den dazu gehörenden Beschluss des VG Berlin, v. 17.06.2011 – 1 L 195/11 gefunden. Also schon am 17.06.2011 entschieden. Wir wissen ja gar nicht, in welcher Gefahr wir leben.

Na, dann hoffen wir mal, dass heute Abend alles gut geht und der Kollege Hoenig sich nicht doch noch auf den Weg auf die A 2 machen muss. Wenn es nicht klappt: Er kann sich ja dann an das VG Berlin wenden 🙂

5 Gedanken zu „Na sowas: VG Berlin verhindert die Rettung der Welt/der Frauen-Fußball-WM, und nun?

  1. Carsten R. Hoenig

    Ertappt! Sie haben Douglas Adams nicht gelesen, lieber Herr Kollege Burhoff!

    Sonst hätte Sie gewußt, daß ich mich nicht auf der A2 aufhalten werde, wenn das VG eine Fehlentscheidung getroffen hat; sondern gemeinsam mit „Wonko dem Verständigen“ auf der Außenseites des Irrenhauses ganz entspannt den einen oder anderen pangalaktischen Donnergurgler genieße.

    😉

  2. Detlef Burhoff

    ich gestehe Herr Vorsitzender, dazu hatte ich aber auch keine Zeit, da ich im Moment nach den Arbeiten an der Neuauflage zum RVG-Kommentar und zum OWi-Handbuch schon am Gerold/Schmidt sitze. Können Sie noch einmal nachsicht üben? 🙂

  3. Pingback: Terroranschlag auf die Frauen-Fussball-WM - Echte-Abzocke.de

  4. RA Schiffchen

    Zwei Gedanken dazu:

    1.
    Das VG Berlin ist schon putzig, wenn es in dem zweiten Beschluss die Antragsbefugnis ablehnt, weil nicht glaubhaft gemacht sei, dass Essen (NRW) von einem nukleraren Anschlag in Berlin betroffen sei.

    2.
    Traurig ist die Sache aber trotzdem, weil der Kolleg ggf. das ganze ernst meinte und dann doch ggf. Zweifel an der Zuverlässigkeit in Bezug auf die Anwaltszulassung angebracht sind. Die Schriftsätze des Kollegen waren zwar immer schon etwas sonderbar (Klageerwiderung in Auffahrunfallsache 40 Seiten), aber das ist hetzt schon sehr krass.
    Vgl auch das „Interview“: http://van-geest.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=9&Itemid=42

  5. Susanne

    Da könnte in der Tat jemand auf die Idee kommen, die Anwaltszulassung einmal überprüfen lassen zu wollen. Offenbar hatte die Antragsschrift ausweislich des VG-Beschlusses wenigstens 400 Seiten… Als ich die erste Seite las, habe ich noch an einen Scherz geglaubt.

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