Die Vulkanasche hat die Rechtsprechung erreicht…

Die Vulkanasche hat jetzt auch die Rechtsprechung erreicht, oder: Keine Entschädigung wegen Vulkanasche? Das AG Köln hat in seinem Urt. v. 18.05.2011, 132 C 314/10 jedenfalls einen Schadensersatzanspruch für einen wegen Vulkanasche asugefallenen Flug verneint. Die Fahrgäste haben danach über die Rückzahlung des Ticketpreises hinaus keinen Anspruch auf Schadenersatz. So das Urteil des AG Köln, das sich allerdings nicht auf die Flugausfälle aus diesem Jahr, sondern auf die aus dem vergangenen Jahr bezieht.

3 Gedanken zu „Die Vulkanasche hat die Rechtsprechung erreicht…

  1. Detlef Burhoff

    Hallo, nein das liegt nicht an Ihnen. Sondern an einem Hardwareproblem bei meinem Provider, das seit gestern Abend besteht und das man dort immer noch nicht wieder richtig in Griff bekommen hat. Die Links führen derzeit leider ins Leere. Ich bitte um Nachsicht.

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