Ich hatte ja bereits über die schwangere Kollegin und ihren Terminsverlegungsantrag berichtet, der vom AG Bonn abgelehnt worden war, was das LG Bonn in der Beschwerde gehalten hatte. Nun hatte ihr Vertreter noch einmal einen Verlegungsantrag gestellt :-), nachdem die Kollegin komplikationslos entbunden hatte. Das AG Bonn hat nun doch verlegt – Terminsverfügung und Begründung:
„Die Verlegung ist nunmehr möglich, da das Gericht der anwaltlichen Versicherung, es lägen keine Komplikationen vor und eine Terminswahrnehmung in ca. 4 Wochen sei möglich, Glauben schenkt. Lediglich die bisher – faktisch – beantragte Verlegung auf unbestimmte Zeit kam und kommt nicht in Betracht. Zudem ist ein maßgeblicher Zeuge verhindert“.
Man ist geneigt zu sagen: Geht doch (die Kollegin hatte schon im ersten Antrag um Verlegung um etwa einen Monat gebeten). Aber wahrscheinlich lag es eh am verhinderten Zeugen.
Peinliches Rückzugsgefecht?!