Ein wenig unbeachtet geblieben ist die Ausdehnung der Lkw-Maut.
Dazu meldet der Bundesrat in seiner Pressemitteilung Nr. 74/2011 vom 27.05.2011:
„Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27.05.2011 das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen gebilligt. Es dehnt die Lkw-Maut auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aus, die unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind.
Hiervon ausgenommen sind Strecken unter vier Kilometer Länge und Ortsdurchfahrten. Diese Einschränkungen gehen auf Forderungen des Bundesrates zurück, der aufgrund des ansonsten zu erwartenden Ausweichverhaltens der Fahrer eine zu hohe Belastung der Bevölkerung im nachgeordneten Straßennetz befürchtete.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:
- Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: BR-Drs. 245/11 (PDF)
- Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 245/11 (PDF)“